Rechte und Pflichten des Feuerwehrmitgliedes

Zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft und des Dienstbetriebes werden vom Feuerwehrmitglied gewisse Rechte und Pflichten wahrgenommen.

Rechte im Feuerwehrdienst Pflichten im Feuerwehrdienst
Aktive Mitgliedschaft (§11 Abs.2 NBrandSchG, §9 Abs.1 Mustersatzung FF) Teilnahme an Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen sowie am Ausbildungsdienst (§11 Abs. 4 NBrandSchG, §16 Mustersatzung FF)
Freistellung für Einsatzdienst und Wiederherstellung der Arbeits- / Dienstfähigkeit durch den Arbeitgeber; mit Einschränkungen auch Freistellung für Ausbildungsveranstaltungen (§11 Abs.1 NBrandSchG) Gewissenhafte Ausführung übertragener Aufgaben (§16 Mustersatzung FF)
Vorschlagsrecht zur Ernennung der Ortsbrandmeister-/in (§13 Abs.2 NBrandSchG) Dienstliche Anweisungen der Vorgesetzten befolgen (§16 Mustersatzung FF)
Vorschlags- und Stimmrecht (§6 und §7 Mustersatzung FF) Ansehen der Feuerwehr nicht schädigen (§18 Mustersatzung FF)
Unfallversicherungsschutz (§2 SGB VII, §16 Abs. 5 Mustersatzung FF) Pflegliche und schonende Behandlung der Dienstkleidung, der Ausrüstungsgegenstände und Geräte (§16 Mustersatzung FF)
Ausstattung mit der persönlichen Dienst- und Schutzkleidung (Dienstkleiderverordnung FF, §4 Abs.1 UVV allg. Vorschriften, §12 UVV Feuerwehren) Beachten der Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften (§16 Mustersatzung FF, §14 UVV allg. Vorschriften, §12 UVV Feuerwehren
Weiterzahlung bzw. Erstattung des Verdienstausfalls (§12 Abs.7 NBrandSchG) Pünktlichkeit (§9, §18 Mustersatzung FF)
Erstattung von Sach- und Vermögensschäden, die bei der Ausübung des Feuerwehrdienstes entstanden sind (§12 Abs.1 Mustersatzung FF) Kameradschaftliches Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern der Feiwilligen Feuerwehr (§9, §18 Mustersatzung FF)
Beurlaubung aus privaten Gründen (§18 Abs.1 Mustersatzung FF)
Beendigung der Mitgliedschaft (§18 Abs. 1 Mustersatzung FF)

 

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