Dienstgradabzeichen und Verleihungsvoraussetzungen (Niedersachsen)

Dienstgradabzeichen
Dienstgrad
Verleihvoraussetzungen
mind. Dienstjahre
mind. Lehrgänge
Bemerkung
FFA FMA Feuerwehrfrau – Anwärterin Feuerwehrmann – Anwärter
Einstiegs-dienstgrad
keine
mindest Eintrittsalter:16 Jahre
FF
FM
Feuerwehrfrau Feuerwehrmann
1
Grundlehrgang
War der/die Anwärter/-In Mitglied einer JF, kann dieser DG direkt nach dem Grundlehrgang verliehen werden
OFF OFM Oberfeuerwehrfrau Oberfeuerwehrmann
3
Grundlehrgang Beförderung durch den Orts-BM
HFF HFM Hauptfeuerwehrfrau Hauptfeuerwehrmann
4
Truppführer Beförderung durch den Orts-BM
10
2 techn. Lehrgänge
EHFF EHFM Erste Hauptfeuerwehrfrau Erster Hauptfeuerwehrmann
15
Truppführer Höchster Dienstgrad der durch den Orts-BM vergeben werden kann
20
2 techn. Lehrgänge
LM Löschmeisterin
Löschmeister
5
Gruppenführer I + II An Funktion gebunden,
z.B. Gruppenführer oder Kreisausbilder
OLM Oberlöschmeisterin Oberlöschmeister
6
Gruppenführer I + II Enddienstgrad als Funktion Gruppenführer bei Ortsw. mit Grundausstattung
HLM Hauptlöschmeisterin Hauptlöschmeister
7
Gruppenführer I + II Enddienstgrad als Funktion des Gruppenführers bei Stützpunkt- / Schwerpunktwehr
EHLM Erste Hauptlöschmeisterin Erster Hauptlöschmeister
8
Gruppenführer I + II Für die Funktionen: Stellv.Kreisjugendwart, Stellv.Kreisausbildungsl., Stellv.Orts-BM bei Ortsw. mit Grundausstattung
BM Brandmeisterin
Brandmeister
8
Gruppenführer I + II Enddienstgrad als Funktion Orts-BM bei Ortsw. mit Grundausstatung oder Stellv.Orts-BM bei Stützpunktwehr
OBM Oberbrandmeisterin Oberbrandmeister
9
Zugführer I und II Enddienstgrad bei Funktion Orts-BM bei Stützpunktwehr oder Stellv. Orts-BM bei Schwerpunktwehr
HBM Hauptbrandmeisterin Hauptbrandmeister
10
Zugführer I und II Enddienstgrad als Funktion Orts-BM bei Schwer- punktwehr oder Stellv. Gemeinde-BM
EHBM Erste Hauptbrandmeisterin Erster Hauptbrandmeister
10
Zugführer I und II An die Funktion des Stadt- / Gemeinde-BM gebunden. Bei Städten mit Berufsfeuerwehr, ist dies der höchste Dienstgrad der Freiwilligen Feuerwehr.
AL Abschnittsleiterin Abschnittsleiter
10
Führer von Verbänden An die Funktion des Brandschutzabschnittsleiter gebunden.
KBM Kreisbrandmeisterin Kreisbrandmeister
10
Führer von Verbänden An die Funktion des Kreis-BM gebunden. Höchster Dienstgrad der Freiw. Feuerwehr eines Landkreises.
BBM Bezirksbrandmeisterin Bezirksbrandmeister
10
Führer von Verbänden An die Funktion des Stellv. Bezirks-BM gebunden.
EBBM Erste Bezirksbrandmeisterin Erster Bezirksbrandmeister
10
Führer von Verbänden An die Funktion des Bezirks-BM gebunden. Höchster Dienstgrad der in der Freiwilligen Feuerwehr vergeben werden kann.
Die Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehr sind mit Ausnahme der Dienstgrade
– Erste Hauptfeuerwehrfrau / Erster Hauptfeuerwehrmann
– Erste Hauptlöschmeisterin / Erster Hauptlöschmeister
– Erste Hauptbrandmeiserin / Erster Hauptbrandmeister
zu durchlaufen. Die Verleihung eines Dienstgrades ab “Löschmeisterin/ Löschmeister” ist vorAblauf eines Jahres

nach der letzten Verleihung eines Dienstgrades nicht zulässig. Dienstgrade können nur funktionsbezogen

verliehen werden.

 

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