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| Angefahren darf nur Schnittholz bis zu einem Durchmesser von 10 cm | |||||||||||
| Nicht angefahren werden darf: Wurzeln und behandeltes Holz | |||||||||||
| Widerrechtliches abladen von Holz jeglicher Art ist untersagt und wird Strafrechtlich verfolgt. | |||||||||||